Pflegehilfsmittel ab dem 1. Pflegegrad gratis beziehen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Haben Sie mindestens einen Pflegegrad 1 oder höher, oder pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 1 oder höher in häuslicher Umgebung? Dann haben Sie – gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI – einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von Ihrer Pflegekasse. Die Pauschale für die Pflegehilfsmittel beträgt 40,00€ jeden Monat, d. h. Sie sparen jährlich bis zu 480,00€. Wir liefern Ihnen die Pflegehilfsmittel in einem Paket und rechnen dieses direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Ihnen entstehen keine Kosten !!!
So funktionierts:
Diese Pflegehilfsmittel können Sie gratis beziehen:
- Einmalhandschuhe
- Einmalschürzen
- Mundschutz
- Fingerlinge
- Bettschutzeinlagen
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
