Pflegehilfsmittel ab dem 1. Pflegegrad gratis beziehen

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Haben Sie mindestens einen Pflegegrad 1 oder höher, oder pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 1 oder höher in häuslicher Umgebung? Dann haben Sie – gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI – einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von Ihrer Pflegekasse. Die Pauschale für die Pflegehilfsmittel beträgt 40,00€ jeden Monat, d. h. Sie sparen jährlich bis zu 480,00€. Wir liefern Ihnen die Pflegehilfsmittel in einem Paket und rechnen dieses direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Ihnen entstehen keine Kosten !!!

So funktionierts:
Diese Pflegehilfsmittel können Sie gratis beziehen:
  • Einmalhandschuhe
  • Einmalschürzen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge
  • Bettschutzeinlagen
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion